Gute Neuigkeiten zur Gültigkeit der Waffenpässe

Am vergangenen Freitag wurde nun eine wichtige Neuerung zur Gültigkeit der Waffenpässe beschlossen:
Nach Art. 103, Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes bleiben alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, automatisch 90 Tage ab Beendigung des ausgerufenen Notstandes gültig. Nach heutigem Stand beginnen diese 90 Tage ab dem 31. Juli 2020 (Ende des Notstandes).

All jene, deren Waffenpass zwischen 31.01.2020 und 31.07.2020 verfällt, können sich also bis zum 29. Oktober 2020 mit der Verlängerung Zeit lassen. Der Waffenpass ist bis zu diesem Tag gültig, auch wenn das Datum auf dem Papier abgelaufen ist. Auf der Jagd und unterwegs ist keine Ersatzerklärung, sondern lediglich das verfallene Dokument mitzuführen.

mit Weidmannsheil grüßt
der kommissarische Verwalter
Paul Peter Steiner